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Der Beitrag für eine Kfz-Versicherung ist für die meisten Kunden immer zu teuer. Er setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: |
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..... und dann bleibt nur die Wahl des richtigen Versicherers mit einem ordentlichen Verhältnis zwischen Preis, Leistung und Service. |
Sparten
Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
ist für jeden Fahrzeughalter eine Pflichtversicherung. Sie deckt nur den
Fremdschaden.
Es wird davon ausgegangen, dass ein Autofahrer auch
dann für einen Schaden ersatzpflichtig ist, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer
den Unfall verschuldet hat, weil von ihm als "stärkeren"
Verkehrsteilnehmer grundsätzlich eine Gefahr ausgeht. Springt z.B. ein Kind auf
die Fahrbahn, so hat der Autofahrer (bzw. die Versicherung) für den Schaden
aufzukommen. Dies fällt unter den Begriff Gefährdungshaftung.
Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist freiwillig und dient dem Schutz des Wertes eines Fahrzeugs.
Sie
versichert Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen, für die in der Regel
niemand haftbar gemacht werden kann und auf die normalerweise der Versicherte
keinen Einfluss hat. Schäden durch: Brand, Explosion, Sturm, Hagel,
Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Zusammenstoß mit Haarwild
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung deckt sämtliche Schäden am eigenen Fahrzeug ab, und damit nicht nur, wie die Teilkaskoversicherung, die unverschuldeten Schäden. Weil der Kunde durch sein Fahrverhalten Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe beeinflussen kann, gibt es bei der Vollkaskoversicherung ebenso wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt.
Oft wird gesagt, wenn das Auto älter als 3 Jahre ist, benötigt man/frau keine Kaskoversicherung mehr. Auch hier gilt der Frage der finanziellen Folgen. Mit welchen finanziellen Folgen habe ich zu rechen, wenn ich bei Regen von der Strasse abkomme und am Auto ein Totalschaden entsteht? Wenn das kein Problem darstellt, dann ist die Kasko überflüssig.
Die
Schutzbriefversicherung ist zum einen eine Kostenversicherung, weil sie
bestimmte Kosten, die anlässlich eines Schadenereignisses (wie z.B. Panne oder
Unfall) entstehen, erstattet.
Zum anderen ist die Schutzbriefversicherung auch
eine Dienstleistungsversicherung, bei der das Versicherungsunternehmen
Leistungen zur Beseitigung des Schadens selbst erbringt oder eine Fremdfirma mit
der Ausführung beauftragt.
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Die Insassen-Unfallversicherung sorgt dafür, dass für den Fahrer und seine Beifahrer im Invaliditäts- oder Todesfall Versicherungsschutz besteht. Dies ist besonders wichtig, wenn:
Auch wenn die Insassen bereits Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder dem Sozialversicherungsträger geltend machen, leistet die Insassen-Unfallversicherung zusätzlich - ohne zu prüfen, wer für den Unfall verantwortlich ist.
Am sichersten ist es aber, in jedem Fall, wenn alle Mitfahrer selber über einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz verfügen!
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des motorisierten Verkehrsteilnehmers durch Übernahme der entsprechenden Kosten bis zu € 300.000,- für
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